Kosten

Neuropsychologische Abklärungen:
Die Mitarbeiter der NPGR sind eidgenössisch qualifizierte neuropsychologische Fachpersonen. Gemäss Bundesratsbeschluss vom Dezember 2016 sind neuropsychologische Abklärungen durch entsprechend ausgebildete neuropsychologische Fachpersonen auf ärztliche Überweisung obligatorische Pflichtleistungen und können nach Krankenkassentarif abgerechnet werden.

Obwohl aufgrund eines Bundesratsbeschlusses vom Dezember 2016 neuropsychologische Abklärungen durch entsprechend ausgebildete neuropsychologische Fachpersonen auf ärztliche Überweisung hin obligatorische Pflichtleistungen sind und nach Krankenkassentarif abgerechnet werden können, wird die Kostenübernahme von einzelnen Krankenkassen vermehrt abgewiesen, was zur Folge hat, dass die versicherte Person die Kosten dafür übernehmen muss. Um dem vorzubeugen, benötigt die NPGR vor einer Zuweisung zur neuropsychologischen Abklärung eine schriftliche Kostengutsprache der Krankenkasse für eine neuropsychologische Abklärung. Diese muss durch einen Arzt/eine Ärztin beantragt werden.

Sollte ein Antrag auf Kostengutsprache für eine neuropsychologische Diagnostik abgewiesen werden, dann sollten sich die Versicherten bei ihrer Rechtsschutzversicherung melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn die Versicherten keine Rechtsschutzversicherung haben, stellt die Ombudsstelle Luzern eine hilfreiche Anlaufstelle dar: https://om-kv.ch

Gutachten:
Gutachten werden von den Auftraggebern direkt in Auftrag gegeben. Neuropsychologische qualifizierte Fachpersonen rechnen direkt mit den Auftraggeber ab.


Selbstzahler:
Wir erstellen auch neuropsychologische Beurteilung für Firmen. Inhaltlich geht es dabei hauptsächlich um die Beurteilung der Leistungsfähigkeit und darauf basierend um Empfehlungen zur Verbesserung derselben. Die Kosten für eine übliche Untersuchung, schriftliche Berichterstattung und Beratung Vorort betragen CHF 2500.-. Spezielle Aufwendungen werden nach Absprache mit den Auftraggebern separat verrechnet.