Kontaktaufnahme

Obwohl aufgrund eines Bundesratsbeschlusses vom Dezember 2016 neuropsychologische Abklärungen durch entsprechend ausgebildete neuropsychologische Fachpersonen auf ärztliche Überweisung hin obligatorische Pflichtleistungen sind und nach Krankenkassentarif abgerechnet werden können, wird die Kostenübernahme von einzelnen Krankenkassen vermehrt abgewiesen, was zur Folge hat, dass die versicherte Person die Kosten dafür übernehmen muss. Um dem vorzubeugen, benötigt die NPGR vor einer möglichen Terminvereinbarung für eine Abklärung eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Krankenkasse für eine neuropsychologische Abklärung.

Bitte senden Sie die eingegangene Kostengutsprache der Krankenkasse als pdf per E-Mail an npgr@hin.ch