Wiedereingliederung

Die schulische Wiedereingliederung: Nach der Abklärung werden den BetreuerInnen und anderen beteiligten Fachpersonen Empfehlungen abgegeben, damit gemeinsam eine für die PatientInnen geeignete Kindergarten- oder Schulform gesucht und die Wiedereinschulung geplant werden kann.

Die berufliche Wiedereingliederung: Falls möglich, werden die PatientInnen weiterhin an ihrem alten Arbeitsplatz tätig sein. Die Beratung von ArbeitgeberInnen und PatientInnen durch TherapeutInnen kann notwendig sein, damit die PatientInnen für Tätigkeiten eingesetzt werden, die für sie geeignet sind. Wenn eine Tätigkeit im Rahmen des früheren Arbeitsplatzes nicht mehr möglich ist, wird in Zusammenarbeit mit BerufsberaterInnen eine Berufsabklärung eingeleitet, die auf den jetzigen Zustand der PatientInnen abstützt. Gegebenenfalls ist eine Umschulung oder eine geschützte Werkstätte notwendig. Falls die PatientInnen noch nicht berufstätig waren, wird abgeklärt, welche Ausbildung für sie in Frage kommt.

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Therapie