Neuropsychologische Praxis Graubünden

Gutachten, Diagnostik, Rehabilitation, Weiterbildung, Forschung

Wer oder was sind wir?

NPGR Neuropsychologische Praxis Graubünden ist eine qualifizierte Fachstelle für neuropsychologische Gutachten, Diagnostik und Rehabilitation in Graubünden.

Die Mitarbeiter der Fachstelle haben eine universitäre Fachausbildung in Neuropsychologie und Gutachten. Sie unterstehen den berufsethischen Leitlinien der SVNP (Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologen) und der SIM (Swiss Insurance Medicine).

Beurteilungen und Gutachen werden im Auftrag von Ärzten, Versicherungen, Medas-Stellen, Juristen, Arbeitgeber oder Privatpersonen durchgeführt. 

Indikationsliste

Grundsätzlich geht es in der Neuropsychologie nicht um eine Diagnosestellung, sondern um die Beurteilung der Funktionsfähigkeit (kognitive Defizite und Ressourcen) und, darauf aufbauend, um Empfehlungen für unterstützende und therapeutische Massnahmen. Indikationen für Zuweisungen an die NPGR können sein:

  • neurologische Erkrankungen, z.B. Epilepsien, Hirnhautentzündungen, Asphyxie, Hypoxie, Multiple Sklerose, etc.

  • tatsächliche oder Verdacht auf erworbene Hirnschädigungen, z.B. infolge von Unfall oder Erkrankungen mit Hirnbeteiligung

  • genetische Syndrome, Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störung), Verdacht auf Teilleistungsschwächen (Lese-Rechtschreibstörung, Dyskalkulie)

  • Sucht (Drogen, Alkohol, Medikamente wie Benzodiazepine, etc.) der Mutter während der Schwangerschaft der Betroffenen

  • Teilleistungsschwächen in neuropsychologischen Bereichen wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Sprache, Wahrnehmung, räumliche Verarbeitung und Exekutive Funktionen.

  • Bekannter oder vermuteter Suchtmittelmissbrauch (Drogen, Alkohol, Medikamente, etc.)

  • Systemische Erkrankungen (Vergiftungen, Infektionen, etc.), Verdacht auf Long Covid

  • Psychiatrische Erkrankungen (Depression, ADHS, Schizophrenie, etc.), in Ergänzung zu einer ärztlichen Abklärung

ACHTUNG: Obwohl aufgrund eines Bundesratsbeschlusses vom Dezember 2016 neuropsychologische Abklärungen durch entsprechend ausgebildete neuropsychologische Fachpersonen auf ärztliche Überweisung hin obligatorische Pflichtleistungen sind und nach Krankenkassentarif abgerechnet werden können, wird die Kostenübernahme von einzelnen Krankenkassen vermehrt abgewiesen, was zur Folge hat, dass die versicherte Person die Kosten dafür übernehmen muss. Um dem vorzubeugen, benötigt die NPGR vor einer Zuweisung zur neuropsychologischen Abklärung eine schriftliche Kostengutsprache der Krankenkasse für eine neuropsychologische Abklärung. Diese muss durch einen Arzt/eine Ärztin beantragt werden.

Sollte ein Antrag auf Kostengutsprache für eine neuropsychologische Diagnostik abgewiesen werden, dann sollten sich die Versicherten bei ihrer Rechtsschutzversicherung melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn die Versicherten keine Rechtsschutzversicherung haben, stellt die Ombudsstelle Luzern eine hilfreiche Anlaufstelle dar: https://om-kv.ch

Kontakt:

Neuropsychologische Praxis Graubünden
Quaderstrasse 8
CH-7000 Chur

Lic. phil. Silvana Calanchina:
+41 78 249 58 86
s_calanchina@fsp-hin.ch

Lic. phil. Hans Jürg Casal:
+41 76 707 27 32
h.j.casal@npgr.ch

Sina Haltinner, M.Sc.:
+41 78 609 78 91
s.haltinner@hin.ch

Die neuropsychologische Praxis befindet sich im City-Shop-Chur. Parkplätze befinden sich im Parkhaus City.